In einem Brief an den russischen Außenminister vom 9. Dezember 2022 forderte die Generalsekretärin des Europarats Russland auf, die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu befolgen. Darunter fällt auchdas wegweisende Urteil
vom Juni 2022, mit dem das Verbot von Jehovas Zeugen in Russland für unrechtmäßig erklärt wurde.
In dem Brief wurde die russische Regierung darauf hingewiesen, dass Russland trotzseines Austritts aus dem Europarat im März 2022
verpflichtet ist, alle bis zum16. September 2022 gefällten Urteile des EGMR umzusetzen. Zudem wird die Umsetzung der Gerichtsentscheidungen weiterhin vom Ministerkomitee des Europarats überwacht.
Seit dem Urteil vom Juni 2022 hat das Komitee Russland mit Nachdruck aufgefordert, die Entscheidung des Obersten Gerichts Russlands aus dem Jahr 2017 aufzuheben, mit der die religiöse Tätigkeit von Jehovas Zeugen faktisch verboten wurde. Das Komitee rief Russland auch dazu auf, „seine Auslegung des Anti-Extremismus-Gesetzes, gemäß der die Organisationen von Jehovas Zeugen für extremistisch erklärt wurden, zu überprüfen …;alle gegen Zeugen Jehovas anhängigen Strafverfahren einzustellen und inhaftierte Zeugen Jehovas zu entlassen, die Folgen ihrer Verurteilung vollständig rückgängig zu machen.sowie beschlagnahmtes Eigentum des Beschwerdeführers zurückzugeben oder eine entsprechende Entschädigung zu zahlen“.
Nach heutigem Stand sind infolge des Verbots über 660 unserer Glaubensbrüder und -schwestern strafrechtlich verfolgt worden, nur weil sie friedlich ihren Glauben ausgeübt haben. Mehr als 360 von ihnen waren zeitweise inhaftiert; 114 davon befinden sich zurzeit im Gefängnis oder in Untersuchungshaft.
Über 450 Zeugen Jehovas wurden auf Russlands Liste der Extremisten und Terroristen gesetzt. Das hat für sie selbst und letztlich auch für ihre Familien schwerwiegende Folgen. Wer auf der – für jedermann zugänglichen – Liste steht, wird stigmatisiert; viele bekommen daher keine Arbeitsstelle mehr. Außerdem werden häufig ihre Bankkonten gesperrt und sie können nur schwer Versicherungen abschließen oder verlängern, Eigentum veräußern, Kapitalanlagen verwalten, Erbschaften antreten oder auch nur SIM Karten
fürs Handy kaufen.
Es freut uns, dass der Europarat sich weiterhin dafür einsetzt, unseren Brüdern und Schwestern in Russland Recht zu verschaffen. Durch die regelmäßigen Berichte auf jw.org über ihren Glauben und Mut sowie die Freude, die sie dank Jehova verspüren, wird unsere weltweite Bruderschaft enorm gestärkt (Philipper 1:12-14).
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