Am 19. November 2022 wurden Jehovas Zeugen in Monaco rechtlich anerkannt. Der Anerkennung gingen zwei positive Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs von Monaco sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) voraus.
Weniger als zwei Jahre nachdem Jehovas Zeugen beim EGMR Beschwerde eingereicht hatten, forderte der EGMR die Regierung von Monaco in dem Fall zum Handeln auf.
Wird ein Fall der Regierung vorgelegt, streben die Parteien zunächst im Rahmen von Verhandlungen eine Einigung an. Die monegassische Regierung stimmte der Anerkennung von Jehovas Zeugen zu. Am 9. Dezember 2021 gab der EGMR die Einigung zwischen Monacos Regierung und Jehovas Zeugen bekannt. Demgemäß wird unsere Religionsgemein-schaft ohne Einschränkungen der Glaubensausübung rechtlich anerkannt. Die Regierung erklärte sich außerdem bereit, die Kosten des Verfahrens in Höhe von über 35 000 Euro zu übernehmen.
Am 16. November 2022 stellte die monegassische Regierung ein Dokument aus, in dem die rechtliche Anerkennung der Association Monégasque pour le Culte des Témoins deJéhovah (Monegassische Vereinigung für die Glaubensausübung der Zeugen Jehovas) bestätigt wurde. Das Dokument wurde am 18. November 2022 im Amtsblatt von Monaco veröffentlicht.
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