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Jehovas Zeugen wurden in den Konzentrationslagern mit dem "lila Winkel" stigmatisiert
08.02.2019 11:28:15
von Hans-Joachim Schalies

Büdingen-Wolferborn - Lange Zeit gehörten sie zu den sogenannten „vergessenen Opfern“. Dies ist umso erstaunlicher, waren sie doch in den neuerbauten Konzentrationslagern oft die ersten, die in sie hineinkamen. Auch stellten sie zeitweise die größte Opfergruppe überhaupt dar. Um welche Opfergruppe handelt es sich hierbei? Es geht um die Bibelforscher, heute als Zeugen Jehovas bekannt. Die Geschichtsforschung vergaß sie einfach ganz oder erwähnte sie nur am Rande. Dies sollte sich aber ändern und zwar im Jahre 1993. In diesem Jahr erschien dass Standardwerk von Detlef Garbe, einem Historiker und Leiter der Gedenkstätte Neuengamme unter dem Titel „Zwischen Widerstand und Martyrium – Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“.
Seitdem erschienen zahlreiche Dokumentationen von namhaften Historikern sowie Lebensberichte von Zeitzeugen in gedruckter Form, die sich mit Jehovas Zeugen in der NS-Zeit beschäftigten.
Zu der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas bekannten sich im Jahre 1933 rund 25.000 Personen. Für die Nationalsozialisten waren sie Staatsfeinde, die mit brutalster Gewalt bekämpft werden mussten. Insgesamt litten etwa 10.000 in den Gefängnissen und Konzentrationslagern. 2000 verloren ihr Leben, 270 wurden meist wegen Kriegsdienstverweigerung zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde durch Erschießen oder das Fallbeil vollstreckt. Jehovas Zeugen waren die einzige religiöse Gemeinschaft die aus Gewissensgründen geschlossen den Kriegsdienst verweigerte.
Sie fühlten sich nicht als Helden noch suchten sie das Martyrium. Sie wollten lediglich ihrer christlichen Überzeugung treu bleiben, was bedeutete, dass sie Hitler nicht die Treue schwören konnten. Diese hatten sie bereits ihrem Gott Jehova versprochen, denn man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.

Die Auswirkungen der Verfolgung machten auch vor Zeugen Jehovas aus der Region nicht halt. Zu ihnen gehörten Wilhelmine und Josef Hoffmann aus Wolferborn.

Wilhelmine Hoffmann, geb. Schneider aus Wolferborn
Geboren am 2.11. 1902 – verstorben am 5.8. 1977.
Zeit der Verfolgung: 1935 bis 1945
Delikt: Vergehen gegen die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2. 1933, Nr. 0019; Vergehen gegen die Verordnung des Staatskommissars für das Polizeiwesen in Hessen vom 19.4. 1933, Nr. 0048.

Wilhelmine Hoffmann wurde am 23. Oktober 1935 vom Sondergericht in Frankfurt am Main zu einem Monat Gefängnis verurteilt; ihr wurde vorgeworfen, sie habe im Januar 1935 an einer „Propagandafahrt“ der Zeugen Jehovas teilgenommen. Die Strafe verbüßte sie vom 14. Januar bis zum 14. Februar 1936 im Frauengefängnis Frankfurt-Preungesheim. In den Jahren 1936/ 37 soll Wilhelmine Hoffmann in Offenbach am Main und Frankfurt am Main die verbotene Schrift „Der Wachtturm“ verteilt und illegale Zusammenkünfte organisiert haben. Sie wurde am 11. März 1937 festgenommen. Das Sondergericht Darmstadt verurteilte sie am 12. April 1937 zu einer Gefängnisstrafe von 7 Monaten, die sie bis zum 12. November 1937 im Frauengefängnis Mainz verbüßte. Anschließend war sie als Schutzhäftling im Gefängnis Darmstadt inhaftiert. Von dort wurde sie am 22. November 1937 zunächst in das Konzentrationslager Moringen, später in die Konzentrationslager Lichtenburg und Ravensbrück verbracht (Dort waren 300 bis 350 Zeugen Jehovas eingesperrt).
In ihrer Vernehmung am 11. Juli 1935 bei der Staatpolizeistelle Offenbach am Main erklärte Wilhelmine Hoffmann: „Ich war am 13.1. 1934, wie schon in meiner Vernehmung (Bl.39) angegeben, mit noch 12 Zeugen Jehovas in Mannheim und habe dort missioniert. Unter Missionieren verstehe ich, das Evangelium mündlich und in gedruckter Form zu verbreiten. Ich habe an dem fraglichen Tage nur Broschüren vertrieben, und zwar von Haus zu Haus. Um welche Broschüren es sich handelte, weiss ich heute nicht mehr genau. Ich kann mich nur an eine entsinnen, und zwar „Das Königreich“. Bei den Broschüren, die ich vertrieben habe, handelte es sich um solche, die schon vor dem Verbot gedruckt waren. Ich habe lediglich vom Königreich Gottes, dass jetzt in Kürze aufgerichtet wird, und über religiöse Dinge gesprochen. Politisiert wurde nicht.“
Dass sie sich der Konsequenzen aus ihrer Handlungsweise voll bewusst war, geht aus einer vorangegangenen Vernehmung vom 7. März 1935 hervor: „Daß das weltliche Verbot besteht, ist mir bekannt. Ich erachte jedoch das göttliche Gebot als über dem menschlichen Verbot stehend und habe deswegen auch nach dem Verbot den göttlichen Auftrag ausgeführt. Ich war mir dabei im Klaren, dass ich auch alle Konsequenzen aus diesem Tun auf mich nehmen muß.“
Über die spätere Behandlung machte sie folgende Aussagen:
„Im KZ Ravensbrück wurde Ende 1941 oder Anfang 1942 auf Anweisung des Reichsführers der SS Himmler die Prügelstrafe eingeführt. Jeden Dienstag und Freitag war Prügeltag. Es gab 25 bis 100 Schläge mit dem Ochsenziemer auf das unbekleidete Gesäß“. „Die Bibelforscher“ lehnten es ab, für die Soldaten „Liebesdienste“ zu leisten. Darauf hin mussten sie fünf Tage lang in der Kälte stehen. Nach dem fünften Tag, am 24. Dezember, wurden ihnen ihre Schuhe abgenommen, und sie wurden jeweils zu fünf Frauen in eine dunkle Zelle gesperrt. Erst nach drei Tagen wurde die Zelle geöffnet. Nun gab es jeden dritten Tag warmes Essen (Wasser mit Krautblättern) und zwischendurch eine Scheibe Brot und dünnen Kaffee. Die Dunkelhaft dauerte drei Wochen“.
Am 29. April 1945 wurde sie von amerikanischen Truppen befreit. Wilhelmine Hoffmann lebte nach 1945 in Offenbach am Main, wo sie bis zu ihrem Tod am 25. August 1977 ihrer Überzeugung als Christin treu blieb.

Quellen: Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden; Hessisches Staatsarchiv Darmstadt W Abt. 461 Nr. 7431; W Abt. 518 Nr. 385 Bd. 1-4; D Abtl. G27 Nr. 617; W Abtl. 409/6 Nr. 38; Geschichtsarchiv der Zeugen Jehovas, Selters/ Taunus.



Josef Hoffmann – Ehemann von Wilhelmine Hoffmann aus Wolferborn
Geboren am 28.10. 1893 – verstorben am 06.03. 1972.
Delikt: Vergehen gegen die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2. 1933, Nr.: 0019. – Vergehen gegen die Verordnung des Staatskommissars für das Polizeiwesen in Hessen
vom 19.4. 1933, Nr. 0048.

Josef Hoffmann, der Ehemann von Wilhelmine Hoffmann, wurde von einem Sondergericht in Darmstadt wegen seiner Zugehörigkeit zur Internationalen Bibelforscher-Vereinigung zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Er kam am 12.3. 1937 in das Gefängnis Zweibrücken und danach bis zum 17.1. 1938 in das Gefängnis Offenbach am Main. Von dort kam er in Schutzhaft in die Konzentrationslager Dachau und Mauthausen, wo er in einem Steinbruch arbeiten musste. Am 5.5. 1945 kam er aus dem KZ Mauthausen frei. Erst im September 1945 war es ihm möglich, wieder nach Offenbach am Main zu seiner Frau Wilhelmine zurückzukehren. Während der Inhaftierung im KZ kümmerten sich die Schwiegereltern Josef Hoffmanns liebevoll um ihre Tochter. Der gelernte Schneider arbeitete nach seiner Haftentlassung wieder in seinem Beruf. Er blieb bis zu seinem Tod im Jahre 1972 seiner Überzeugung als Christ treu.

In den Konzentrationslagern bildeten Jehovas Zeugen als einzige Religionsgemeinschaft eine eigenständige Häftlingskategorie. Ab dem Jahre 1937 wurden sie durch den lilafarbenen Winkel stigmatisiert. Das Besondere an der Haft war, dass sie im Gegensatz zu anderen Gefangenen aus dem Gefängnis oder dem Konzentrationslager hätten freikommen können, wenn sie die sogenannte „Erklärung“ unterschrieben hätten. Durch diese Unterschrift hätte der einzelne Zeuge Jehovas seinem Glauben abgeschworen. Nur wenige unterschrieben dieses Schriftstück. Manche nahmen sogar ihre Unterschrift wieder zurück.

Jehovas Zeugen anerkennen, dass es auch bei den beiden Großkirchen Personen gab, die ihre Überzeugung im Dritten Reich mit Verfolgung bezahlen mussten. Aber es waren nur Einzelpersonen, die keinen Rückhalt in ihrer Kirche fanden. Dazu gehörte Martin Niemöller. Er traute 1935 Otto Friedrich Fürst zu Ysenburg und Büdingen mit Felizitas Prinzessin zu Reuß jüngere Linie, die Eltern des heutigen Fürsten zu Ysenburg und Büdingen. Niemöller war von 1937 bis 1945 als persönlicher Gefangener Adolf Hitlers in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Dachau inhaftiert. Vom 14. November 1945 bis Mai 1948 lebte er im Büdinger Schloß, wo ihm die heute als Bibliothek dienenden Zimmer im sogenannten „Krummen Saal“ als Wohnräume zur Verfügung gestellt wurden. Von 1947 bis 1964 war Martin Niemöller Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

In seinem Werk „Ach Gott vom Himmel sieh darein (Sechs Predigten)“ (Chr. Kaiser Verlag, München, 1946, Seite 27 und 28) schreibt er Folgendes:
„Nein, Gott will den Krieg nicht. Sein Gebot steht eindeutig und klar vor uns, die wir sein Wort kennen, und es heißt: Du sollst nicht töten. Wer Gott verantwortlich machen will, der kennt Gottes Wort nicht oder will es nicht kennen. Freilich, das ist eine andere Frage, ob nicht wir Christen ein gut Teil Schuld an den ewigen Kriegen tragen? Und von dieser Frage kommen wir so leicht nicht los,; man hat mit Recht darauf hingewiesen, dass bis in unsere Tage hinein die Kirchen selten ein Wort gefunden haben, um deutlich zu sagen, dass Kriege kein erlaubtes und von Gott gebilligtes Mittel sind, um noch so gute und berechtigte Ziele zu erreichen; man kann mit gleichem Recht daran erinnern, dass sich die christlichen Kirchen Jahrhunderte hindurch immer aufs neue dazu hergegeben haben, Kriege, Truppen und Waffen zu segnen, und dass sie in ganz unchristlicher Weise für die Vernichtung der Kriegsgegner gebetet haben. Aber das ist unsere Schuld und die Schuld unserer Väter, aber gewiß nicht Gottes Schuld – Und zumal wir Christen von heute stehen beschämt da vor einer sogenannten Sekte wie der der ernsten Bibelforscher, die zu Hunderten und Tausenden ins Konzentraionslager und in den Tod gegangen sind, weil sie den Kriegsdienst ablehnten, und sich weigerten, auf Menschen zu schießen:“ (Kursivschrift vom Verfasser des Artikels).

Die Historikerin Dr. Susannah Heschel, Professorin für Religion an der Case-Western-Reserve-Universität in den USA kam sogar zu der Schlussfolgerung:
„Was, wenn sich die evangelische Kirche wie die Zeugen Jehovas verhalten hätte? Oder die Katholiken? Meiner Ansicht nach wäre die Geschichte völlig anders verlaufen“.

Franz Wohlfahrt ließ sich auch durch die Hinrichtung seines Vaters und seines Bruders nicht abschrecken, seinem Gott Jehova treu zu bleiben. Er schrieb folgendes Gedicht als Mahnung für seine Glaubensbrüder:

„Ich bleibe fest in meinem Glauben,
wenn die Welt auch höhnt und schreit;
ich bleibe fest in meinem Hoffen,
auf eine schönre, bessre Zeit.
Ich bleibe fest in meinem Lieben,
wenn auch die Welt der Untreu front.
Von Gottes Wort fließt die Kraft der Starken,
die auch aus Schwachen Kämpfer macht;

ich bleibe fest durch Gottes Gnade,
ich bleib es nicht aus eigner Kraft.
Ich bleibe fest, gilt’s auch mein Leben;
Und geb’ ich meines Odems Rest;
Ihr sollt vom letzten Hauch noch hören;
Ich bleibe fest, ich bleibe fest, ich bleibe fest!“

Diese Worte Franz Wohlfahrts geben auch die Entschlossenheit Tausender Zeugen Jehovas wieder – der lebenden und der toten -, die unter dem NS-Regime standhaft blieben trotz bitterer Verfolgung.




veröffentlicht von Schalies Hans-Joachim


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