Wie das Auswärtige Amt mitteilt, hat die Moskauer Stadtverwaltung mit Wirkung vom 05. März 2020 beschlossen, Reisende aus Gebieten mit COVID-19-Erkrankungsfällen eine 14-tägige Selbstisolation aufzuerlegen. Diese Regelung betrifft auch Reisende aus Deutschland. Im Visacenter Frankfurt, aber auch an den anderen Visastellen, ist es entsprechend wichtig, die obligatorische Einladung über einen Aufenthaltszeitraum ausgestellt zu bekommen, der diese Quarantänezeit mit einrechnet, um das Russland Visum zu beantragen.
- Der derzeitige Stand in Bezug auf die Quarantäne -
Wer über Moskau einreist, soll derzeit für 14 Tage in seiner Wohnung bleiben und – falls derjenige zu Arbeitszwecke einreist – nicht zur Arbeit gehen. Darüber hinaus müssen diese Personen bei der Hotline der Stadt Moskau Kontaktdaten sowie Ort und Aufenthaltszeiten hinterlegen. Es gibt momentan noch keine Erfahrungswerte, wie die erlassenen Schritte in der Praxis umgesetzt werden.
Die Quarantäne-Maßnahmen sind anberaumt worden, um eine Ausbreitung des Coronavirus‘ in Russland zu verhindern. Noch ist unklar, wie lange die neuen Regeln greifen werden. Nach derzeitigem Stand ist zudem nicht auszuschließen, dass auch für andere Orte in Russland Quarantäne-Maßnahmen ergriffen werden. Für alle Reisen ist es unter den aktuellen Umständen empfehlenswert, sich vor Abreise noch einmal auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/russischefoederation-node/russischefoederationsicherheit/201536) zu informieren.
- Wie Reisende ein Russland Visum beantragen -
Um ein Russland Visum zu beantragen, kann zum Beispiel eine Visumagentur als Mittler zwischengeschaltet werden, die sich um alle behördlichen Gänge kümmert und die Unterlagen vorab prüft. Es ist aber möglich, das Visumantragspaket selbst bei einer der Visastellen einzureichen und wieder abzuholen. In jedem Fall werden folgende Unterlagen erwartet: der ausgefüllte Online-Visumantrag, der Original-Reisepass mit zwei freien Seiten und einer Restgültigkeit von 6 Monaten, eine registrierte Einladung (für alle Reisezwecke erforderlich), ein Nachweis über eine Krankenversicherung für Russland sowie im Fall einer touristischen Reise ein sogenannter Nachweis der Rückkehrwilligkeit. Das kann beispielsweise ein Gehaltsnachweis sein, aber auch der Studierendenausweis oder der Rentenbescheid. |