Für alle Reisen in die VR China ist es ab 1. August 2018 notwendig, zusammen mit dem Visaantrag auch eine Datenschutzerklärung abzugeben. Die übrigen Visadokumente bleiben davon unberührt.
Für Reisenden bedeutete das, dass auf dem zusätzlichen Formular „Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland“ der vollständige Name sowie die vollständige Adresse anzugeben ist. Außerdem muss auf dem Formular zwei Mal handschriftlich unterschrieben werden, um in die Datenübermittlung einzuwilligen.
Ab 1. August 2018 ergänzt das Formular die auszufüllenden Dokumente für einen Visaantrag der VR China. Die neue Regelung soll keine Auswirkung auf Bearbeitungszeiten und -kosten haben und stehe mit den von der EU vorgeschriebenen Datenschutzrichtlinien in Übereinstimmung.
Bei Fragen dazu können sich Reisende per Mail oder Telefon an diese Adressen wenden:
1a Visum Service
www.1aVisum.de / www.china-visum-express.com
Büro Frankfurt
Kennedyallee 93, 2.OG
60596 Frankfurt
Tel. 069-3670 3166
FAX 069-3670 3162
Büro Berlin
Sprengelstraße 18
13353 Berlin
Tel. 030-2000 599 50
FAX 030-2000 59 999
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