Immobilienerbe
Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt – was nun?
Wir befinden uns im Jahrzehnt der Erben, das ist nun hinlänglich bekannt. In vielen Erbmassen sind mittlerweile auch Immobilien vorhanden. Das stellt sich für den oder die Erbenden ganz schnell die berühmte Frage: Behalten, Vermieten, Verkaufen? Nachfolgend die wichtigsten Informationen für Immobilienerben.
Das sind die Fakten: Das Statistischen Bundesamtes schätzt, das in den Jahren von 2015 bis 2024 in Deutschland mehr als 4,3 Millionen Immobilien Generationen übergreifend vererbt werden. Dabei wurden die zwei Prozent der einkommensstärksten Haushalte nicht berücksichtigt– die tatsächliche Anzahl der vererbten Immobilien wird also noch wesentlich höher ausfallen. Sie haben geerbt? Jetzt stellt sich schnell die Frage – was nun?
Aufgrund vieler erfolgreicher Immobilienverkäufe mit Erben oder Erbengemeinschaften verfügen wir über ein entsprechendes Know-How in dieser delikaten Angelegenheit. Mit Fingerspitzengefühl und menschlicher Anteilnahme gehen wir bei Immobilien-Erbangelegenheiten sehr diffizil vor.
Im späteren Verlauf der Aktion raten wir auch zu einer Rechtsberatung und einer Steuerberatung durch versierte Fachkräfte auf diesen Gebieten, die wir gerne mit einbinden.
Sie glauben ein Immobilienerbe sei leicht zu bewerkstelligen?
Dann klären Sie im Vorfeld diese Fragen?
Gemeinsame Haftung?
Zuerst einmal gilt eine Erbengemeinschaft als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Hier haftet jeder mit seinem Privatvermögen für die anderen (Gesellschafter). Auch anfallende Kosten, die mit dem Nachlass verbunden sind, müssen gemeinsam von der Gemeinschaft getragen werden. Kann einer der Erben dies finanziell nicht, müssen die anderen die Kosten übernehmen, da eine Erbengemeinschaft wie oben bereits erwähnt als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gilt.
Immobilienerbe antreten oder ausschlagen?
Zuerst einmal muss jeder Erbe für sich klären, ob er das Erbe antreten will oder nicht. Eine große Herausforderung ist das insbesondere dann, wenn sich die Immobilie weitab vom eigenen Wohnort befindet und der Erbe weder einen Überblick über den baulichen und rechtlichen Zustand oder den finanziellen Status der Immobilie hat.
Denn im Erbfall tritt der Erbende in die offizielle Rechtsnachfolge des Erblassers ein. Er wird neuer Eigentümer der Immobilie und er übernimmt auch die Verantwortung und die Verbindlichkeiten für sie. Wenn die Immobilie noch belastet ist, d.h. auf der Immobilie beispielsweise eine noch nicht abbezahlte Hypothek liegt, so erbt er diese gleich mit.
Immobilienerbe: Vorsicht weitere Fallstricke!
• Faktor Zeit - ob sie bspw. das Erbe antreten oder ausgeschlagen, diese Entscheidung müssen die Erben innerhalb von sechs Wochen fällen (§ 1944 BGB).
• Wurde der Erbe durch Drohung oder Täuschung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft gezwungen.
• Liegt ein Inhaltsirrtum vor, also war der Erbe sich über die Bedeutung seiner Annahme oder Ausschlagung nicht bewusst war.
• Liegt ein Erklärungsirrtum vor, oder wollte der Erbe eigentlich etwas ganz anderes, als die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft erklären wollte.
• Sind Ausgleichszahlungen an Miterben nötig.
• Ist ein Verkauf an einen Dritten möglich.
• Bestehen zusätzliche Verträge mit den momentanen Mietern.
• Bestand eine nichteheliche Lebenspartnerschaft beim Immobilienerben.
• Noch mehr Probleme treten auf, wenn ein Paar nicht verheiratet ist und das Eigenheim einem Partner alleine gehört.
• Beim Verkauf will ein Verwandter einer Erbengemeinschaft beim Notartermin keinen Kontakt mit seinen Verwandten haben. (…wenn Der kommt unterschreib´ ich nicht…)
• Für die Immobilie besteht Denkmalschutz, welche Auswirkungen hat dies.
• Ein bestehender Ölschaden gilt nicht als Nachlassverbindlichkeit.
• Einzelne Baukörper wurden nachträglich ohne Genehmigung angebaut, es ist eine Legalisierung der Anbauten durchzuführen…
Diese Liste lässt sich beliebig fortsetzen, im Laufe der Jahre haben wir die unterschiedlichsten Probleme vorgefunden. Ziel der Betreuung durch Manuela Weber Immobilien ist es,
Erbauseinandersetzungen zu verhindern. Denn die sind schwierig, teuer und oftmals nur mit extremen Aufwand zu lösen.
Geerbte Immobilie behalten – vermieten – verkaufen? Gemeinsam finden wir eine optimale schnelle Lösung für Ihr Immobilienerbe.
Manuela Weber Immobilien-Vermögensanlagen
Ihr Spezialist für Immobilienerbe
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