Ein Flucht- und Rettungsplan ist grundsätzlich in sämtlichen gewerblichen und öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben, insbesondere in Sonderbauten, wie zum Beispiel in Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, sowie in besonders gefährdeten Objekten, wie Flughäfen, Bahnhöfen und Hotels.
In dem Flucht- und Rettungspläne sind sämtliche Flucht- und Rettungswege des Gebäudes dargestellt. Welche Inhalte dieser jedoch im Detail aufweist und welche Vorgaben bei der Gestaltung zu berücksichtigen sind, erklärt der folgende Artikel.
Der Flucht- und Rettungsplan – Das steckt dahinter
Flucht- und Rettungspläne müssen in Deutschland für eine Vielzahl von Einrichtungen und Gebäuden vorliegen, etwa, wenn in dem jeweiligen Objekt Beschäftigte tätig sind.
Die Vorgaben des Paragrafen 4 der Arbeitsstättenverordnung, kurz ArbStättV, sowie dem Punkt A 2.3 der Arbeitsstättenrichtlinie, kurz ASR, lauten, dass es in der Verantwortung des jeweiligen Arbeitgebers liegt, einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen, wenn dies durch die Nutzungsart, die Ausdehnung oder die Lage der Arbeitsstätte nötig wird. Der Fall ist dies so unter anderem, wenn sich die Führung der Flucht- und Rettungswege unübersichtlich zeigt, das Gebäude regelmäßigen von vielen ortsunkundigen Personen frequentiert wird oder generell eine erhöhte Gefährdung des Gebäudes oder der direkten Umgebung vorliegt.
Die Flucht- und Rettungspläne stellen sowohl den Weg zu den Notausgängen als auch den Erste-Hilfe-Einrichtungen und den Brandbekämpfungs-Einrichtungen dar. Es kommt somit in hohem Maße darauf an, dass sich die Pläne zu jeder Zeit als gut lesbar, ausreichend groß, übersichtlich und vor allem aktuell zeigen. Aus diesem Grund werden im Rahmen ihrer Gestaltung auch Sicherheitszeichen sowie Sicherheitsfarben verwendet.
So sind die Flucht- und Rettungspläne gestaltet
Der Flucht- und Rettungsplan besteht in einer grafischen Darstellung des gesamten Grundrisses eines Gebäudes oder zumindest Teilen von ihnen. Der Gesamtkomplex muss jedoch stets durch den Plan verdeutlicht werden, weshalb eventuell auch eine weitere Übersichtsskizze vorhanden ist. Grundsätzlich sollte der Hintergrund des Flucht- und Rettungsplanes in Weiß gehalten sein.
Durch den Flucht- und Rettungsplan wird deutlich, wie im Falle eines Brandes entweder ins Freie oder in einen anderweitigen sicheren Bereich gelangt wird. Die Kennzeichnung Fluchtwege erfolgt dabei stets in grüner Farbe.
Außerdem enthält der Flucht- und Rettungsplan auch die Standorte von Alarmierungs- und Brandschutzeinrichtungen, sowie der Erste-Hilfe-Anlaufstellen. Die vorhandenen Sicherheitszeichen folgen der ISO 7010 für internationale Sicherheitssymbole. Abzulesen ist auf dem Flucht- und Rettungsplan ebenfalls, wo sich die Sammelplätze befinden. Um eine eindeutige Orientierung sicherzustellen, muss im Plan ebenfalls stets der Standort des Betrachters gekennzeichnet sein – sein Standpunkt ist dabei in blauer Farbe ausgewiesen.
In einigen Fällen weist der Flucht- und Rettungsplan daneben auch weiterführende Hinweise zu dem korrekten Verhalten in einem Gefahren- oder Brandfall auf. Diese Anweisungen müssen stets in prägnanter, kurzer und eindeutiger Form formuliert sein sowie ein gute lesbare Schriftgröße aufweisen. Wichtig ist darüber hinaus auch, dass die jeweiligen Verhaltensanweisungen stets den individuellen örtlichen Voraussetzungen angepasst sind.
Die Instandhaltung der Flucht und Rettungspläne
Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass die Flucht- und Rettungspläne in regelmäßigen Intervallen einer Überprüfung zu unterziehen sind. Nur so lässt sich schließlich sicherstellen, dass sie sich zu jeder Zeit als verständlich, gut sichtbar und gut lesbar zeigen.
Werden in dem Gebäude oder hinsichtlich der generellen Notfall- und Brandschutzmaßnahmen Veränderungen vorgenommen, sind die Flucht- und Rettungspläne selbstverständlich umgehend an diese neuen Gegebenheiten anzupassen.
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