Eine der wichtigen Fragen zum Persönlichen Budget ist: Muss der behinderte Mensch einen Nachweis für die Verwendung Persönlicher Budgets erbringen?
Aufgabe des Persönlichen Budgets ist es, die Teilhabe der behinderten Menschen durch gezielten Einsatz von Geldmitteln oder gegebenenfalls Gutscheinen zu ermöglichen. Um dies sicherzustellen, schließen Leistungsträger und Budgetnehmer/-innen eine Zielvereinbarung ab, in der festgelegt wird, ob und wie der Einsatz der Mittel nachgewiesen werden soll.
Dabei soll sich der Nachweis auf die Leistung beziehen, nicht auf den Preis. Ausreichend ist eine Ergebnisqualitätskontrolle. Die Ausgestaltung der Nachweise sollte in einer einfachen und unbürokratischen Form (“so wenig wie möglich, so viel wie nötig”) abhängig von der Art der Leistung und dem Bedarf stattfinden.
Auf diese Weise soll auch die Bereitschaft des Budgetnehmers/der Budgetnehmerin zu Eigenverantwortung und Selbstbestimmung gestärkt werden. Natürlich birgt dies auch Risiken. Diese können Sie gerne mit uns besprechen.
Mittendrin mit Assistenz
Ramona Krampe
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