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Nichtraucherschutzgesetz: Wo darf ich zukünftig rauchen?
08.08.2007 12:31:25
Im Dezember 2006 hat die große Koalition in Berlin ein ausführliches Nichtrauchergesetz beschlossen. Im Juli 2007 sollte das Gesetz in Kraft treten. Einige Wochen später wurde dann festgestellt, dass der Bund gar nicht zuständig ist. So trafen sich die Ministerpräsidenten der Länder im März und konnten sich über ein allgemeines Raucherschutzgesetz verständigen. Seit der Konferenz hat man nur noch wenig über die einzelnen Ländergesetze gehört. Bis heute ist es in einigen Ländern noch nicht klar, wie genau das Gesetz aussehen soll. Andere haben bereits ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden beschlossen.

Das Nichtraucherschutzgesetz besagt, dass es verboten ist in allen öffentlichen Gebäuden zu rauchen. Darunter fallen Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen, Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendhäusern, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Discotheken, Museen und Theater. Bei Gaststätten wird es in allen Ländern die Möglichkeit geben in abgetrennten Räumen zu rauchen. Allerdings variieren die genauen Regelungen von Land zu Land.

Baden-Württemberg

Der Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Koalition sieht bis auf die Gaststätten keine weitern Ausnahmen vor. Noch vor der Sommerpause wird der Landtag über das Gesetz abstimmen. Das Gesetz ist am 01.08.2007 in Kraft getreten.

Bayern

Bayern war das erste Land, das ein Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg gebracht hat. Im CSU-regierten Land wird es im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern auch weiterhin möglich sein in Bierzelten zu rauchen. Über das Gesetz muss noch im Landtag abgestimmt werden, es wird voraussichtlich ab 01.01.2008 in Kraft treten.

Berlin

Der Berliner Senat hat bereits ein Nichtraucherschutzgesetz zum 01.01.2008 beschlossen. Die rot-rote Mehrheit hat ein umfassendes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden beschlossen.

Brandenburg

Der Gesetzesentwurf der großen brandenburgischen Koalition wird im Herbst im Landtag diskutiert. Er sieht ein allgemeines Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden vor. Allerdings wird es wie in allen anderen Ländern auch Ausnahmen bei Gaststätten geben. Das Gesetz soll am 01.01.2008 in Kraft treten.

Bremen

Der rot-grün regierte Senat berät über einen Nichtraucherschutz. Das Gesetz wird sich vorrausichtlich an den Entschluss der Ministerkonferenz halten und keine weiteren Ausnahmen zulassen. Wann über das Gesetz entschieden wird, steht bislang noch nicht fest.

Hamburg

Der CDU geführte Senat hat bereits ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Es wird am 01.01.2008 in Kraft treten.

Hessen

Am 30. August wird der Hessische Landtag über den schwarz-gelben Gesetzesentwurf diskutieren. Der Gesetzesentwurf sieht ein allgemeines Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden vor. Anfang September wird über das Gesetz abgestimmt. Voraussichtlich wird es im September oder Oktober in Kraft treten.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg Vorpommern hat die rot-rote Mehrheit ein Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Seit dem 01. August ist es verboten, in Landes- und Kommunalbehörden, Sport- und Kulturstätten, Bahnhöfen, Flug- und Fährhäfen sowie in Krankenhäusern und Schulen zu rauchen. Ab dem 01. Januar gilt das Gesetz auch für Gaststätten und Discotheken.

Niedersachsen

Die Koalition aus CDU und FDP hat ein Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Seit dem 01.08.2007 ist es in allen öffentlichen Gebäuden verboten zu rauchen.

Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zum Nichtraucherschutz in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll zum 01.01.2008 in Kraft treten. Die schwarz-gelbe Koalition plant ein umfassendes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden.

Rheinland-Pfalz

Die SPD hat einen Gesetzesentwurf zum Nichtraucherschutz vorgelegt. Über den Entwurf wird nun in den Ausschüssen diskutiert werden. Wann das Gesetz in Kraft treten soll, steht bislang noch nicht fest.

Saarland

Saarland und Bayern sind die einzigen Länder die vom Beschluss der Ministerkonferenz abweichen. Der CDU Entwurf sieht vor, dass man in Gaststätten rauchen darf, falls es keine Bedienung neben dem Inhaber gibt. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, steht noch nicht fest.

Sachsen

Die große Koalition konnte sich in Sachsen auf einen Gesetzesentwurf einigen. Der Entwurf sieht einen umfassenden Nichtraucherschutz vor. Im Herbst wird über das Gesetz im Landtag abgestimmt. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, steht noch nicht fest.

Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt konnte sich die große Koalition auf einen Gesetzesentwurf einigen. Hier ist ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden vorgesehen. Momentan befindet sich der Gesetzesentwurf in den Ausschüssen. Vorrausichtlich wird das Gesetz am 01.01.2008 in Kraft treten.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein hat die große Koalition bereits ein Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht bis auf Gaststätten keine weiteren Ausnahmen vor. Es wird am 01.01.2008 in Kraft treten.

Thüringen

Der Gesetzesentwurf der CDU wird im September in den Ausschüssen diskutiert werden. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, steht noch nicht fest.

mehr dazu auf www.polixea.de

veröffentlicht von Yannick Haan


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